Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besagt BEI EINER INZIDENZ VON unter 35:
Veranstaltungen sind auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Mindestabstand mit bis zu 100 Gästen im Freien und mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen mit Negativtestnachweis zulässig.
Wenn Ihr NICHT geimpft oder genesen sein, müsst Ihr bitte ein negatives offizielles Schnelltest-Ergebnis mitbringen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Weiterhin würden wir uns freuen, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr bis zu unserer Feier schon durchgeimpft seid und die letzte dazu nötige Impfung mindestens 14 Tage vor dem 10.7.2021 war.
Falls Ihr Euch noch kurz vor der Hochzeitsfeier testen lassen möchtet, gibt es dazu in der direkten Umgebung der Location zwei Möglichkeiten, die Ihr in der Karte findet: